Beitragsordnung

Laut Satzung hat „jedes Mitglied [...] einen Mitgliedsbeitrag zu entrichten“ (vgl. Satzung, §4, Abs. 3).

Die Mitgliederversammlung des Vereins „Ehemaligenverein der Schule Richard-Linde-Weg“ hat am 19.05.2015 folgende Beitragsordnung (zuletzt geändert am 24. Februar 2021) beschlossen:

(1) Mitgliedsbeiträge werden jährlich in den ersten drei Monaten eines Jahres entrichtet. Ehrenmitglieder sind von der Zahlung eines Mitgliedsbeitrages befreit.

(2) Über die zu leistende Zahlung wird das Mitglied elektronisch oder schriftlich informiert.

(3) Der jährliche Beitrag beträgt 15 Euro.

(4) Diese Beitragsordnung kann bei Notwendigkeit vom Vorstand per Beschluss geändert werden. Der Vorstand hat Änderungsbeschlüsse bezüglich dieser Ordnung in der nächsten Mitgliederversammlung vorzulegen.

(5) In Ausbildung befindliche Mitglieder können beim Vorstand formlos unter Erbringung eines Nachweises der Ausbildung einen ermäßigten Beitrag von 10 Euro für das laufende oder folgende Kalenderjahr beantragen. Wird die Ermäßigung beantragt, ist diese für das gesamte laufende Kalenderjahr gültig, auch wenn die Ausbildung in dieser Zeit beendet wird.

(6) Diese Beitragsordnung wurde von der Mitgliederversammlung auf der Sitzung am 19. Mai 2015 beschlossen. Sie wurde von der Mitgliederversammlung am 24. Februar 2021 zuletzt geändert. Die Änderung tritt am Tage nach dem Beschluss in Kraft.

Download der Beitragsordnung i.d.F. vom 25.02.2021